Auf Oststeinbeker und Havighorster Grund wurden viele Relikte aus frühgeschichtlicher Zeit gefunden. Diese Funde zeigen, dass die Region ein uralter Siedlungsboden ist.
Neben Einzelfunden aus dem gesamten Siedlungsgebiet, die nicht vor Ort zugänglich sind, ist das Hügelgrab das einzige sichtbare Zeichen einer frühen Siedlungstätigkeit. Insgesamt wurden sechs Grabhügel in diesem Bereich entdeckt, von denen nur noch einer erkennbar ist. Ursprünglich war dieser Grabhügel deutlich höher und hatte einen geringeren Durchmesser. Durch Witterung und Bodenbearbeitung wurde er niedriger und breiter.
Bestattung in der Bronzezeit
Die Totenbestattung in einem Grabhügel war von der Jungsteinzeit bis zur Wikingerzeit üblich. Besonders typisch ist sie für die mittel- und nordeuropäische Bronzezeit, die auf etwa 1.700 bis 800 vor Christi datiert wird. Häufig wurden die Verstorbenen in Baumsärgen, sogenannten Totenbäumen beigesetzt. Dazu wurde ein Eichenstamm gespalten und ausgehöhlt. Die Gerbsäure der Eiche konservierte Körper, Kleidung und Grabbeigaben der Verstorbenen. Die Särge wurden mit einer Steinpackung geschützt. Darüber wurde ein Erdhügel aufgeschüttet und mit Heideplaggen bedeckt.
Häufig weist ein Hügelgrab mehrere Schichten auf, weil immer wieder Nachbestattungen an gleicher Stelle vorgenommen wurden. Diese Schichten sind im Schnitt durch den Grabhügel in der Regel gut erkennbar. Viele Grabhügel weisen an der Spitze eine trichterförmige Vertiefung auf. Ein Zeichen, dass sie Ziel von Raubgrabungen waren.
Bedroht durch intensivere Bodennutzung
In früheren Zeiten gab es Tausende von Grabhügel in dieser Region. Ihre Zahl wurde durch die immer intensivere Bodennutzung – sei es durch Überbauung oder durch Ackerbau im weitesten Sinne – stark reduziert. Heute sind Grabhügel seltene Zeugnisse früherer Kulturen von großem geschichtlichen und wissenschaftlichen Wert. Das Landesamt für Vor- und Frühgeschichte stellte den Grabhügel am 15.07.1988 unter Denkmalschutz. Veränderungen in diesem Bereich sind damit ausgeschlossen bzw. werden strafrechtlich verfolgt.
Feldweg zwischen den Straßen Langstücken und Willnbrook
22113 Oststeinbek